Notariat. Nach Schweizerischem oder Deutschem Recht
Gründung von Einzelunternehmung, GmbH, Aktiengesellschaft
bis zur Holding, deren Umwandlungen bis zur Auflösung und Liquidation.
Auch forensisch, jedoch vorwiegend beratend tätig als Notar (auch im Bereich des deutschen Notariats), seien dies Gesellschaftsgründungen, vom Einzelunternehmen bis zur Holding, Nachlassplanung und -regelung, vom Testament, Ehe- und Erbvertrag bis zur Erbteilung, Patientenverfügung, gesellschaftsrechtliche Beurkundungen von der Fusion bis zur Abspaltung.
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